Blog Post

Pressemitteilung

20. April 2023

Baurechtsänderungen zum Katastrophenschutz von Sachverständigen bei Anhörung im Bundestag befürwortet.

Sandra Weeser (FDP), heimische Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, hat am Montag die öffentliche Anhörung zur Novellierung des Baugesetzbuchs und Einführung einer sogenannten Wiederaufbauklausel geleitet. Damit soll es künftig schneller, leichter und unbürokratischer nach einem Katastrophenfall möglich sein, innerhalb eines definierten Gebiets Häuser, Straßen und Anlagen wiederaufzubauen. Der Bund will betroffene Länder künftig ermächtigen, Abweichungen von den Vorschriften des Baugesetzbuchs oder von den auf Grund des Gesetzbuchs erlassenen Vorschriften vorzunehmen und gibt ihnen damit deutlich mehr Freiheit den Wiederaufbau sinnvoll und zügig zu gestalten.

Im Rahmen der Digitalisierung der Bauleitplanung wurde im Ausschuss die Neufassung des § 246 c BauGB in Form einer Wiederaufbauklausel mit Sachverständigen aus der Wissenschaft, von Verbänden und Vereinigungen diskutiert. Damit sollen Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung dringend benötigter baulicher Anlagen zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum oder mit wesentlichen Infrastruktureinrichtungen auch abweichend von bauplanungsrechtlichen Vorgaben, im Rahmen eines definierten Katastrophengebiets, zugelassen werden. Schwerpunkt war insbesondere die Verlängerung beziehungsweise mögliche Entfristung des § 246 c BauGB sowie dessen Erweiterung. So soll in Zukunft auch ein dauerhafter, hochwasserangepasster Wiederaufbau zerstörter Bausubstanz erleichtert werden.

Der jetzige § 246 c BauGB war unmittelbar nach der Flutkatastrophe im Ahrtal im September 2021 eingeführt worden. Er stellt die Errichtung von mobilen Bauten zur Katastrophenbewältigung in von einer Hochwasserkatastrophe betroffenen Region von den Vorgaben des Bauplanungsrechts frei. Diese Wiederaufbauklausel soll nun weiterentwickelt und verstetigt werden. Bei den Sachverständigen ist der Änderungsantrag grundsätzlich auf Zustimmung gestoßen. Im Detail empfahlen sie an einzelnen Formulierungen noch weitere juristische Präzisierungen. Der Gesetzentwurf wird nun weiter zwischen den Koalitionsfraktionen hinsichtlich solcher Änderungen beraten und soll dann zügig vom Ausschuss wie auch dem Plenum des Deutschen Bundestages abschließend beschlossen werden.

"Wir wollen uns für ähnliche Katastrophen wie die Flutwasserkatastrophe 2021 im Ahrtal besser rüsten und die gesetzlichen Grundlagen jetzt so ändern und schaffen, dass auch bereits im Ahrtal der Wiederaufbau rechtssicher, unbürokratischer und schneller erfolgen kann. Ich bin froh, dass der parlamentarische Prozess wieder einen Schritt weiter ist und setze darauf, dass wir das Gesetz mit der Mehrheit im Deutschen Bundestag nun zügig beschließen können," unterstreicht Weeser.

Share by: