Neuwied. Die heimische Bundestagsabgeordnete Sandra Weeser (FDP) hat die AWO-Migrationsberatungsstelle für erwachsene Zugewanderte in Neuwied besucht. Im Gespräch erklärten Bereichsleiterin Funda Mercan, Sozialarbeiterin Julia Lebzak und Sozialarbeiter Elvin Sokoli die Arbeit der Beratungsstelle. Die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) ist ein Angebot für zugewanderte Personen ab 28 Jahren und bietet Informationen zum Aufenthaltsrecht, Vermittlung von Sprach- und Weiterbildungskursen, sowie Hilfestellung bei der beruflichen Integration. Ziel ist es, neu in Deutschland ankommende Menschen zu befähigen, eigenständig und erfolgreich am sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben in Deutschland teilzunehmen und dadurch einen wertvollen Beitrag zur gesellschaftlichen Vielfalt und Zusammenhalt zu leisten. Besonders wichtig ist dabei für die Beraterinnen und Berater die enge Vernetzung mit öffentlichen Behörden und weiteren lokalen Beratungsstellen. Darüber hinaus benötigten die Migrationsfachdienste Planungssicherheit, um weiterhin für das Gelingen der Einwanderungsgesellschaft und die Gestaltung unseres Gemeinwesens ihren wertvollen Beitrag leisten zu können, erklärten die Beraterinnen und Berater der AWO.
"Die zügige und erfolgreiche Integration von Migrantinnen und Migranten, sowie von anerkannten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ist entscheidend für einen gelungenen Neuanfang als Teil unserer Gesellschaft. Dazu leistet die Migrationsberatungsstelle Neuwied einen wertvollen Beitrag. Zuwanderung braucht Ordnung und Regeln, die auch konsequent durchgesetzt werden. Das bedeutet, wer die Voraussetzungen für ein Bleiberecht in Deutschland erfüllt, darf darüber nicht teilweise jahrelang im Unklaren gelassen werden, sondern muss zeitnah einen positiven Bescheid und mithilfe von Migrationsberatungsstellen wie der AWO zügig Zugang zu Sprachkursen und zum Arbeitsmarkt erhalten. Gleichzeitig sollten auch Möglichkeiten zur parallelen Teilnahme an Sprachkursen und Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration geprüft werden. Anderseits müssen diejenigen, die die Voraussetzungen für ein Bleiberecht nicht mitbringen oder dieses verwirkt haben, Deutschland zügiger wieder verlassen", unterstreicht Weeser.
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