Die Vorsitzende des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen Sandra Weeser (FDP) zur Zukunft der Wiederaufbauhilfen für das Ahrtal:
"In der vergangenen Woche wurde im Ausschuss auch die Frage diskutiert, inwiefern das Sondervermögen "Wiederaufbauhilfefonds 2021" durch den Richterspruch aus Karlsruhe betroffen ist. Das Verfassungsgerichtsurteil stellt die Hilfe für das Ahrtal in keinster Weise in Frage. Es hat lediglich zur Folge, dass die gegenwärtige Rechtgrundlage in eine neue Rechtsgrundlage überführt werden muss. Das wird im neuen Jahr erfolgen. Ohne Zweifel wird eine rechtsförmliche Regelung gefunden werden.
An der Notwendigkeit und der Tatsache der Förderung ist an keiner Stelle ein Fragezeichen gemacht worden. Unsicherheiten und Besorgnis bei den Menschen im Ahrtal mit Äußerungen, die Hilfen seien nun in Gefahr, zu schüren, ist keine konstruktive Oppositionsarbeit, sondern populistisch und leider auch unseriös. Es besteht politischer Konsens darüber, dass den Betroffenen im Ahrtal geholfen wird, ihre Region wiederaufzubauen. Dazu steht die Bundesregierung vollumfänglich und ich setze mich als Ausschussvorsitzende intensiv dafür ein, dass dies im Sinne der Menschen möglichst zügig und unbürokratisch passiert."
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