Ausgaben der Bundesregierung für die Bewerbung von Gesetzen II.
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine schriftliche Einzelfrage (Frage Nr. 84 auf Bundestagsdrucksache 19/28193) mitgeteilt, dass sie für die Kommunikation des Sorgfaltspflichtengesetzes (sog. Lieferkettengesetz) über 1,1 Million Euro ausgegeben bzw. in Auftrag gegeben hat. Aus Sicht der Frage-steller ist es äußerst fraglich, warum die Werbekampagne für das Gesetz bereits in Auftrag gegeben und öffentlich gemacht wurde, bevor der Gesetzentwurf überhaupt vom Gesetzgeber, dem Deutschen Bundestag, beraten wurde. Auch in der öffentlichen Berichterstattung ist dieser Vorgang kritisch beleuchtet worden (https://www.welt.de/politik/deutschland/article229601733/Hubertus-Heil-Hunderttausende-Euro-fuer-Gesetz-das-es-noch-nicht-gibt.html). Da die Mittel zur Finanzierung einer solchen Bewerbung von Gesetzen aus dem Budget des jeweiligen Ministeriums stammen, die sich wiederum aus dem größtenteils steuerfinanzierten Bundeshaushalt speisen, ist der Vorgang aus Sicht der Frage-steller auch vor diesem Hintergrund bemerkenswert. Eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 19/29512) zum Vorgehen bei diesem und weiteren Gesetzen der laufenden Legislaturperiode wurde aus Sicht der Fragesteller von der Bundesregierung nur unzureichend und unvollständig beantwortet, da manche Ministerien nur vereinzelt, andere wiederum gar keine Angaben zu Werbekosten von Gesetzen gemacht haben (https://www.welt.de/politik/deutschland/article231429301/Steuergeld-Heil-Schulze-und-Karliczek-bringen-besonders-viel-unters-Volk.html). Die steuerfinanzierte Öffentlichkeits-arbeit der Bundesregierung sollte aus Sicht der Fragesteller jedoch für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler transparent und vollständig einsehbar sein.
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