Ausgaben der Bundesregierung für die Bewerbung von Gesetzen.
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 84 auf Bundestagsdrucksache 19/28193 mitgeteilt, dass sie für die Kommunikation des Sorgfaltspflichtengesetzes (sog. Lieferkettengesetz) über 1,1 Mio. Euro ausgegeben bzw. in Auftrag gegeben hat. Aus Sicht der Fragesteller ist es äußerst fraglich, warum die Werbekampagne für das Gesetz bereits in Auftrag gegeben und öffentlich gemacht wurde, bevor der Gesetzentwurf überhaupt vom Gesetzgeber, dem Deutschen Bundestag, beraten wurde. Auch in der öffentlichen Berichterstattung ist dieser Vorgang kritisch beleuchtet worden (https://www.welt.de/politik/deutschland/article229601733/Hubertus-Heil-Hunderttausende-Euro-fuer-Gesetz-das-es-noch-nicht-gibt.html). Da die Mittel zur Finanzierung einer solchen Bewerbung von Gesetzen aus dem Budget des jeweiligen Bundesministeriums stammen, die sich wiederum aus dem größten- teils steuerfinanzierten Bundeshaushalt speisen, ist der Vorgang aus Sicht der Fragesteller auch vor diesem Hintergrund bemerkenswert. Deshalb ist es von Interesse, ob es sich hierbei um einen Einzelfall handelt, oder ob dieses Vorgehen auch bei anderen Gesetzen angewendet wurde.
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