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Kleine Anfrage: Gesetzentwurf EEG 2021

13. Oktober 2020

Am 23. September 2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (EEG 2021) beschlossen (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/09/20200923-altmaier-eeg-novelle-2021-klares-zukunftssignal-fuer-mehr-klimaschutz-und-mehr-erneuerbare.html). Gegenüber dem vorab veröffentlichten Referentenentwurf haben sich im Rahmen der Ressortabstimmung Änderungen ergeben (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/referentenentwurf-aenderung-eeg-und-weiterer-energierechtlicher-vorschriften.pdf?__blob=publicationFile&v=4).Im Gesetzentwurf wird u. a. das Ziel festgelegt, dass bereits vor 2050 sämtlicher in Deutschland erzeugter und verbrauchter Strom klimaneutral ist. Außer-dem wird ein technologiespezifischer Ausbaupfad festgelegt, mit dem ein An-teil erneuerbarer Energien von 65 % am Bruttostromverbrauch in 2030 erreicht werden soll. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf zahlreiche Einzelregelungen, die laut Gesetzesbegründung u. a. der besseren Markt- und Netzintegration, der Ausweitung der Flächenkulisse, der Steigerung der Akzeptanz, der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie der besseren Koordinierung des Erneuerbaren-Ausbaus zwischen Bund und Ländern dienen soll. Ein Konzept für den Ausstieg aus der Förderung erneuerbarer Energien kündigt die Bundesregierung für spätestens 2027 an


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