Nach zweijähriger Ausarbeitung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 22. Dezember 2020 den Entwurf eines sog. Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetzes (SteuVerG) veröffentlicht und am 23. Dezember 2020 in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Damit wollte die Bundesregierung u. a. ein Vorhaben aus ihrem Masterplan Ladeinfrastruktur vom 18. November 2019 umsetzen, in dem es heißt: „Das BMWi hat Diskussionspunkte für eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmens auf Basis von § 14a EnWG erstellt, die in einem offenen Stakeholder-Prozess diskutiert werden. Einen Entwurf für eine eventuell erforderliche Rechtssetzung wird das BMWi im Laufe des Jahres 2020 vorlegen.“ (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/masterplan-ladeinfrastruktur.pdf?__blob=publicationFile, S. 11). Mit dem Gesetzentwurf sollte den Stromverteilnetzbetreibern ermöglicht werden, neue steuerbare Verbraucher wie E-Ladestationen, Wärmepumpen und Batteriespeicher zeitweise in ihrer Leistung zu drosseln, um Überlastung zu verhindern und zu teurem Netzausbau vorzubeugen. Um von dieser sogenannten „Spitzenglättung“, die den Netzbetreibern eine Abschaltung des Stroms bei den Verbrauchern von bis zu zwei vollen Stunden am Tag ermöglicht hätte, ausgenommen zu werden, sollten diese ein Extra-Netzentgelt bezahlen. Die Frist zur Einreichung der Stellungnahmen von Verbänden endete am 15. Januar 2021. Am selben Tag wurde der Gesetzentwurf zurückgezogen und von der Website des Ministeriums genommen. Zwei Tage später erklärte das BMWi als Reaktion auf Berichterstattung in der Welt am Sonntag (https://www.welt.de/wirtschaft/article224522826/Zwangs-Ladepausen-fuer-E-Autos-Altmaier-hat-es-sich-anders-ueberlegt.html), dass es sich um einen Entwurf der Arbeitsebene handele, der „nicht die Billigung des Ministers gefunden“ habe (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/01/20210117-berichterstattung-welt-am-sonntag-laden-von-e-autos.html). Das Ministerium verkündete wei-ter, dass der Minister persönlich „in den kommenden Tagen diesbezüglich sowohl mit den Fahrzeugherstellern als auch mit den Netzbetreibern Gespräche führen und danach einen neuen Vorschlag vorlegen“ würde.
Gesamte Anfrage lesen