Ausgangssperren und Schließung von Tierparks sind unverhältnismäßig.
Die heimische Bundestagsabgeordnete Sandra Weeser hat sich im Vorfeld der ersten Beratung des von den Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite klar positioniert: "Wir werden als FDP Fraktion im Deutschen Bundestag dem Gesetzesentwurf in der derzeitigen Fassung nicht zustimmen können. Besonders die geplanten flächendeckenden Ausgangssperren ab einer Inzidenz von 100 sind vollkommen unverhältnismäßig. Hier muss unbedingt nachgebessert werden!", stellt die Abgeordnete aus Betzdorf klar.
Auch an anderer Stelle sieht Sandra Weeser Korrekturbedarf. Nachdem sich der Direktor des Zoos Neuwied an die Abgeordnete gewandt hatte, hat sie umgehend bei den fraktionsinternen Abstimmungen der Änderungs- und Entschließungsanträge zum Vierten Bevölkerungsschutzgesetz eindringlich auf die Unverhältnismäßigkeit der Schließung von Zoos und Tierparks hingewiesen. "Die Schließung von zoologischen und botanischen Gärten ab einer Inzidenz von 100 ist ebenfalls unverhältnismäßig und daher zurückzunehmen. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Aerosol-Forscher gehen klar von einer äußerst geringen Ansteckungsgefahr im Außenbereich aus. Menschen können sich in Tierparks vergleichbar wie in öffentlichen Parks im Freien bewegen. Darüber hinaus können durch eine klare Kontingentierung Menschenansammlungen besser gesteuert und vermieden werden, als es auf öffentlichen Außenflächen der Fall ist. Gerade für Familien fehlt es, bei der Umsetzung des Gesetzentwurfs an ausreichend sicheren Angeboten der Freizeitgestaltung außerhalb der eigenen vier Wände", kritisiert Weeser und ergänzt: "Ich erwarte, dass hier der Gesundheitsausschuss mit dem Vorsitzenden Erwin Rüddel nachbessert. Die Freien Demokraten werden jedenfalls entsprechend Änderungs- und Entschließungsanträge einbringen."
Der erste Entwurf des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite war am Freitagmorgen erstmals im Bundestag beraten und in den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages überwiesen worden. In der nächsten Woche kommt dann der Bundestag erneut zusammen, um über das Gesetz abschließend zu beraten und abzustimmen.